So würden unter anderem weiterhin die Gebäudeproportionen nicht stimmen, das Haus erscheine zu hoch und auch der Sockel erscheine im Verhältnis zur Gesamterscheinung zu hoch. Das Sockelgeschoss werde seitlich ins erste Obergeschoss gezogen, was dazu führe, dass die Hangseite des Hauses komplett verputzt in Erscheinung trete. Weiterhin sei der Erschliessungsrucksack unverständlich. 5/12 BVD 110/2022/118