Im Beschwerdeverfahren nahm die OLK zum ursprünglich bewilligten Bauprojekt in ihrem Bericht vom 15. Dezember 2022 Stellung. Sie charakterisierte die Umgebung des Bauvorhabens wie folgt: J.________ sei ein ehemaliger Fischerweiler, der sich durch die Aufreihung der Bebauung am Steilhangfuss in der Seebucht auszeichne. Auf niedrigem Sockelgeschoss stehende zweigeschossige Oberländerhäuser in Formen des 18. Jahrhunderts und vor allem des 19. Jahrhunderts herrschten vor. Der Ort zeige ein weitgehend unverfälschtes Siedlungsbild, welches geprägt sei von den giebelständig zum Seeufer gerichteten Gebäude in der ersten Reihe und einzelnen, in den Hang eingepassten Bauten in der zweiten Reihe.