c) Die vorliegende Projektänderung 2 betraf die Dimensionierung der Fensterflächen, der Balkone sowie der Auskragung des Vordachs. Weiter wurde das vorgängig aussenliegend vorgesehene Treppenhaus ins Innere verlegt und bei den Fassaden wurde der Anteil der verputzten Fassade verringert und der Fassadenanteil mit Holzschalung erhöht. Lage, Ausrichtung und Erschliessung des Bauvorhabens bleiben gleich. Das Bauvorhaben bleibt damit in seinen Grundzügen gleich. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Dritte wurden durch die Projektänderung nicht neu betroffen.