9. Auf die Rechtsschriften und die Fachberichte der OLK wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG2 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig. b) Mit Eingabe vom 1. Dezember 2023 haben die Beschwerdeführenden ihre Beschwerde vom 13. Juli 2022 vollumfänglich zurückgezogen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb gegenstands- 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)