Die Beschwerdegegnerschaft bestätigte, dass die Verfahrenskosten nach Rückzug der Beschwerde der Beschwerdeführenden von der Beschwerdegegnerschaft übernommen würden und über die Parteikosten nicht entschieden werden müsse. Weiter beantragte die Beschwerdegegnerschaft, das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abzuschreiben, das Bauvorhaben gemäss Projektänderung zu bewilligen, die Auflage zum Eintrag der Dienstbarkeit zu verfügen und im Übrigen den Bauentscheid der Gemeinde vom 8. Juni 2022 zu bestätigen. Die Gemischte Gemeinde Oberried äusserte sich mit Stellungnahme vom 1. Februar 2023 zustimmend zur Projektänderung.