Mit Eingabe vom 1. Dezember 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft einen Dienstbarkeitsvertrag betreffend den Parkplatz auf Parzelle Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. M.________ sowie einen aktualisierten Plan «Grundrisse und Fassaden» ein. Die Beschwerdegegnerschaft bestätigte, dass die Verfahrenskosten nach Rückzug der Beschwerde der Beschwerdeführenden von der Beschwerdegegnerschaft übernommen würden und über die Parteikosten nicht entschieden werden müsse.