8. Mit Eingabe vom 21. November 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft den aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan ein. Mit Eingabe vom 1. Dezember 2023 teilten die Beschwerdeführenden mit, es hätten aussergerichtliche Gespräche zwischen den Parteien stattgefunden. Die Beschwerdeführenden zogen ihre Beschwerde zurück und teilten mit, die Verfahrenskosten seien vereinbarungsgemäss der Beschwerdegegnerschaft aufzuerlegen und über die Parteikosten sei nicht zu befinden.