7. Mit Verfügung vom 3. November 2023 wurde den Verfahrensbeteiligten die Stellungnahme der OLK zugestellt sowie eine Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zur Projektänderung gesetzt. Der Beschwerdegegnerschaft wurde mitgeteilt, für das geplante Bauvorhaben sei nach einer summarischen Einschätzung ein Parkplatz erforderlich, wobei Abstellplätze auf fremdem Boden grundbuchlich sicherzustellen seien. Eine entsprechende Dienstbarkeit müsse vor Erteilung der Baubewilligung vorliegen. In den Vorakten sei ersichtlich, dass ein Parkplatz auf einem benachbarten Grundstück vertraglich zugesichert sei.