Den Verfahrensbeteiligten wurde eine Frist zur Einreichung von Schlussbemerkungen und der Kostennoten angesetzt. Die Beschwerdeführenden hielten in ihren Schlussbemerkungen vom 13. September 2023 an ihren Anträgen und Ausführungen in der Beschwerde vom 13. Juli 2022 fest. Die Beschwerdegegnerschaft reichte mit Eingabe vom 14. September 2023 eine erneute Projektänderung ein. Die Projektänderung wurde den Verfahrensbeteiligten und der OLK zugestellt. Die OLK nahm mit Eingabe vom 19. Oktober 2023 zur Projektänderung Stellung und beurteilte sie aus Sicht der OLK als bewilligungsfähig.