3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemischte Gemeinde Oberried beantragte in ihrer Stellungnahme vom 5. August 2022, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Mit Beschwerdeantwort vom 16. August 2022 beantragte die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerde, die Auferlegung der Kosten an die Beschwerdeführenden sowie die Zusprechung einer angemessenen Parteientschädigung.