Sie beantragten die Aufhebung der Baubewilligung vom 8. Juni 2022 und die Erteilung des Bauabschlages bzw. eventuell die Rückweisung der Akten zum neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde, gegebenenfalls unter Beizug der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) und/oder der kantonalen Denkmalpflege. Sie machten insbesondere geltend, das geplante Bauprojekt sei nicht mit den baupolizeilichen Vorschriften über die Gestaltung vereinbar, es sei nicht genügend erschlossen und weise keine gesicherten Abstellflächen für Fahrzeuge aus.