2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. Juli 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragten die Aufhebung der Baubewilligung vom 8. Juni 2022 und die Erteilung des Bauabschlages bzw. eventuell die Rückweisung der Akten zum neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde, gegebenenfalls unter Beizug der Kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) und/oder der kantonalen Denkmalpflege.