1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 24. Juli 2020 bei der Gemeinde Oberried am Brienzersee ein Baugesuch ein für den Abbruch der bestehenden Gebäude und den Neubau eines Zweifamilienhauses auf Parzelle Oberried am Brienzersee Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt im Perimeter des Uferschutzplans Nr. 5 und gemäss diesem teilweise in der Uferschutzzone und teilweise in der Uferbauzone Dorfkern UDK. Das Bauvorhaben soll in der UDK realisiert werden. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 8. Juni 2022 erteilte die Gemeinde Oberried am Brienzersee die Baubewilligung.