In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 13. Juni 2022 wie folgt angepasst: 2.1 Die Mobilfunkanlage ist nicht glänzend im Farbton «RAL 7023, betongrau» auszuführen. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 13. Juni 2022 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Verfügung des AGR vom 8. März 2022 wird von Amtes wegen aufgehoben.