a) Demnach erweist sich die Beschwerde mit Ausnahme der Präzisierung der Baubewilligung hinsichtlich Farbgebung als unbegründet. Die Projektänderung vom 7. September 2023 kann bewilligt werden, wobei der Fachbericht Immissionsschutz des AUE vom 18. Dezember 2023 denjenigen vom 5. Januar 2021 ersetzt. Im Übrigen ist der angefochtene Gesamtentscheid zu bestätigen, insofern wird die Beschwerde abgewiesen. Die Verfügung des AGR vom 8. März 2022 ist von Amtes wegen aufzuheben.