Farbe «RAL 7023, betongrau» einer unauffälligen Farbe im Sinne des Gutachtens vom 20. Oktober 2021 entspreche, sofern sie nicht glänzend ausgeführt werde. Der angefochtene Gesamtentscheid wird in teilweiser Gutheissung der Beschwerde entsprechend präzisiert, womit die Frage der Farbgebung abschliessend geklärt ist. 14. Zusammenfassung