In ihrer Stellungnahme vom 25. Januar 2024 teilte die Beschwerdegegnerin mit, sie beabsichtige die Anlage in der Farbe «RAL 7023, betongrau» umzusetzen. In der Beilage zu ihrer Stellungnahme fand sich eine E-Mail der ENHK vom 19. Januar 2024, worin diese bestätigte, dass die 67 Michel Daum, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 19 N. 53 ff., insbesondere 57 27/30 BVD 110/2022/117