g) Hinsichtlich Farbgebung ist im Baugesuch vom 20. Februar 2020 die Farbe «RAL 7032, betongrau» angegeben. Diese Farbe scheint durch die Projektänderung vom 30. November 2020 nicht geändert worden zu sein. In Ziff. 2.1 des angefochtenen Gesamtentscheids findet sich die Auflage, die Mobilfunkanlage sei in einer nicht glänzenden, unauffälligen, sich so gut als möglich in die Umgebung einpassenden Farbe auszuführen. Daraus ergaben sich verschiedene offene Fragen. Zunächst war unklar, ob die Vorgaben aus der Auflage in Ziff.