f) Diese Argumentation der ENHK überzeugt und die Beschwerdeführenden vermögen nichts vorzubringen, was diese Einschätzung in Zweifel zu ziehen vermöchte. Dass die Sendeantenne über die Dächer der Bauten der Hauptstrasse entlang hinaussteht und dadurch sichtbar ist, ist der betrieblich bedingten Höhe aufgrund der Funktion der Anlage geschuldet, was dazu führt, dass Mobilfunkantennen regelmässig gut sichtbar sind. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Beschwerdegegnerin die Höhe der Anlage mit einer Projektänderung bereits um 2 m reduziert hat, wodurch die Anlage weniger heraussticht und folglich auch weniger auffällt.