Der augenfälligste visuelle Einfluss in Bezug auf das Ortsbild und spezifisch auf die Wirkung des Denkmal- und ortsbildrelevanten Einzelobjekts «Weisses Kreuz» (E 0.4.1) werde sich einstellen, wenn die Antenne direkt über dem First dieses historisch bedeutsamen Gebäudes erscheint. Dieser Umstand stelle hinsichtlich des Schutzzieles des «Ungeschmälerten Erhalts von Substanz und Wirkung der als Einzelelemente ausgezeichneten Objekte (kleinste Ortsbildteile), insbesondere der Rothornbahnstation (0.0.24), der Station der Brünigbahn (0.0.25) und des Kernbaus des «Weissen Kreuzes» (0.4.1) mitsamt den zugehörigen Infrastruk-