e) Gemäss ENHK erscheint die Standortwahl aufgrund der klaren Unterteilung in einen stark ortsbildprägenden Strassenraumbereich und eine dahinterliegende «Servicezone» mit Parkplätzen und Infrastrukturanlagen nachvollziehbar und eine neue Mobilfunkanlage insbesondere in der Nahumgebung der Infrastruktur der Rothornbahn als technisches Element nicht erheblich zusätzlich störend.