Damit sind alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral zu erhalten und bestehende Beeinträchtigungen zu beseitigen (Art. 9 Abs. 4 Bst. a VISOS). Als Hinweise aufgeführt sind eine «Skulptur, Hirtenknabe mit zwei Ziegen, 1972 (Willi Huggler)» (0.4.2) an der Einmündung des Ländtewegs in die Hauptstrasse sowie die «Bahnlinie Interlaken - Brienz mit Tunneleinfahrt, eröffnet 1916» (0.4.3).