Die Beurteilung dieser Gesamtwirkung richtet sich nach der bestehenden, bei Vorliegen einer genügend detaillierten Überbauungsordnung nach der zukünftigen Umgebung. Bei der Beurteilung ist besonders auf die folgenden Gesichtspunkte einzugehen: Standort, Stellung, Dimensionen und Proportionen des Gebäudes; Gestaltung inkl. Farbgebung von Fassaden und Dach samt Aufbauten; Eingänge, Ein- und Ausfahrten; Aussenräume, insbesondere der Vorbereich gegen den öffentlichen Raum und die Bepflanzung mit Bäumen; Abstellplätze für Motorfahrzeuge; Terrainveränderungen.