Die ENHK und auch das Regierungsstatthalteramt forderten eine matte, unauffällige Farbgestaltung sowie grösstmögliche Schonung des Ortsbilds. Was sie darunter verstünden, sei jedoch unklar. Es seien keine Antworten zu finden, welche Farbe konkret angedacht sei und wie der Anstrich ausgeführt werden solle. Antennen besässen Kühlrippen, die nicht mit Farbe bedeckt werden könnten. Bereits im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens hätte eine bestimmte Farbe und Oberflächenbeschaffenheit bestimmt werden müssen. Die Frage der Farbgebung hätte vor Erteilung der Baubewilligung abschliessend geklärt werden müssen.