Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung verletzt dieses Vorgehen die Anforderungen von Art. 12 NISV nicht. Dementsprechend sind die «Verfahrensanträge» Nr. 6 und 9, soweit sie sich auf die Frage der Abnahmemessung beziehen, abzuweisen. Diesbezüglich ist kein Amtsbericht oder Gutachten erforderlich, zudem müssen mangels Entscheidrelevanz auch keine Messprotokolle vorgelegt werden. 12. Art. 24 RPG a) Gemäss angefochtenem Gesamtentscheid vom 13. Juni 2022 befindet sich der Standort der geplanten Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone. Das AGR hat für das Bauvorhaben mit