Ziel einer Abnahmemessung ist die Verifikation der berechneten Immissionsprognose nach Inbetriebnahme einer neuen oder geänderten Mobilfunkanlage. Nach der Vollzugsempfehlung zur NISV und der Messempfehlung soll nach Inbetriebnahme der Anlage in der Regel eine NIS-Ab- nahmemessung durchgeführt werden, wenn der Anlagegrenzwert gemäss rechnerischer Prognose an einem OMEN zu 80% erreicht wird.48 Im vorliegenden Fall hat das AUE in seinem Fachbericht vom 18. Dezember 2023 an den OMEN Nrn. 3, 6 und 13 gemäss Standortdatenblatt vom 16. August 2023 (Revision 1.19) eine Abnahmemessung angeordnet.