a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, es gebe kein Messverfahren für adaptive Antennen. Es bestehe das Problem, dass das Messresultat eigentlich eine Hochrechnung sei, zu der die Mobilfunkbetreiber die Angaben gleich selbst beisteuerten. Die bewilligte Leistung und die aktuelle Leistung der Referenzsignale seien den Angaben der Netzbetreiber zu entnehmen. Die Verwendung eines falschen Hochrechnungsfaktors könne zu einem falschen Resultat führen, wobei die maximal mögliche Strahlung um bis das Zehnfache unterschätzt werden könne.