Um den bewilligungskonformen Betrieb von adaptiven Antennen zu kontrollieren, auf die – wie vorliegend – kein Korrekturfaktor Anwendung findet und die nach der «worst case»-Betrachtung beurteilt worden sind, reichen die herkömmlichen QS-Systeme hingegen aus.41 Die Beschwerdegegnerin hat ihr QS-System jedoch bereits mit den für adaptive Antennen notwendigen Parametern gemäss den Vollzugsempfehlungen ergänzt, was vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unter Einbezug des BAFU kontrolliert wurde.42 Es handelt sich dabei um Parameter, welche einen Einfluss auf die Sendeleistung und das Abstrahlverhalten haben. Auch diese müssen dokumentiert und überwacht werden.