MIMO Antennen seien in der Lage, 50 000 Watt ERP auf eine Fläche mit einem Durchmesser von lediglich 20 m zu fokussieren und könnten innert kürzester Zeit lebensbedrohliche Schäden an Menschen oder Tieren verursachen. Die Anwohner von Mobilfunkanlagen hätten jedoch laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet werde (BGer 1A.160/2004). Das sei spätestens seit der Einführung adaptiver Antennen nicht mehr der Fall.