Stehe von Vornherein fest, dass die Einhaltung einer gesetzlichen Pflicht nicht überprüft werden könne, seien die Bewilligungsvoraussetzungen nicht erfüllt und sei die Verfügung nicht vollstreckbar. Das Bundesgericht habe in seinem Entscheid BGer 1C_97/2018 bestätigt, dass ein drohender ungenügender Vollzug bereits präventiv im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gerügt werden könne. Das bestehende QS-System der Baugesuchstellerin könne den Betrieb adaptiver Antennen nicht kontrollieren. Ein QS-System, das adaptive Antennen