Daher könne davon ausgegangen werden, dass niemand extra vor diesen Prüfsituationen jeweils zur Antenne hochklettere und ihre Einstellungen verändere oder manuell Änderungen in der Steuerungszentrale vornehme. Bei adaptiven Antennen und ihrer Softwaresteuerung sei das völlig anders. Eine Manipulation der Software zur Erkennung von Prüfsituationen sei ohne weiteres möglich und denkbar. Entsprechend sei das bisherige QS-System der Beschwerdegegnerin untauglich, um Grenzwertüberschreitungen zuverlässig zu erfassen. Was es beim Vollzug softwaregesteuerter Anlagen brauche, seien Begrenzungen auf Ebene Hardware, sowie Tests im laufenden Betrieb durch die Behörde selbst ohne Vorankündigung.