a) Die Beschwerdeführenden bemängeln das Qualitätssicherungssystem (QS-System). Das Problem der Selbstkontrolle durch die Betreiber und die nur einmal pro Werktag stattfindende Kontrolle sei weiterhin nicht gelöst. Die wesentlichste Änderung von adaptiven Antennen gegenüber konventionellen Antennen bestehe darin, dass von einer überwiegend mechanischen Einstellung der konventionellen Antennen zu einer überwiegend softwaregesteuerten Einstellung der adaptiven Antennen übergegangen werde. Software habe die Eigenschaft, dass sie jederzeit abänderbar sei. Sie könne auch so programmiert werden, dass Prüfsituationen erkannt und der Betrieb entsprechend angepasst werde.