d) Weiter machen die Beschwerdeführenden geltend, es sei fraglich, aus welchem Material die Decke des Treppenhauses bestehe. Die Fassade jedenfalls sei aus Backsteinen gemauert, das Dach bestehe ihres Erachtens aus einer dünnen Betonplatte (nicht Eisenbeton), welche mit Bitumenfolie bedeckt sei. Dadurch könne die Strahlung ebenfalls durch das Treppenhaus in die darunterliegenden oder dem Treppenhaus angrenzenden Räume eintreten. Es sei daher zu prüfen, ob sich Arbeiter während den Wintermonaten während längerer Zeit in diesen Räumen aufhielten und mit welcher Strahlenbelastung an diesen Orten zu rechnen sei.