Sämtliche von den Beschwerdeführenden gerügten Grenzwertüberschreitungen bzw. fehlenden Berechnungen an OMEN sind somit aufgrund der Projektänderung vom 7. September 2023 hinfällig geworden. Damit dürfte auch der Verfahrensantrag Nr. 7 aus der Beschwerde hinfällig geworden sein. Soweit er dies aus Sicht der Beschwerdeführenden nicht geworden ist, wird dieser Antrag abgewiesen. 39 Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugsempfehlung zur NISV, Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Bern 2002, Ziff. 2.2.2