b) Weiter bemängeln die Beschwerdeführenden, im ersten Standortdatenblatt mit der Nummer Rev. 1.5 sei die Strahlenbelastung für die A.________strasse 133 mit einer elektrischen Feldstärke von 4.34 V/m ermittelt worden, im Standortdatenblatt vom 19. November 2020 fehle die Berechnung für dieses OMEN. Auch diese Rüge ist mit der Projektänderung vom 7. September 2023 obsolet geworden. Im Standortdatenblatt vom 7. September 2023 wurde an der Hauptstrasse 133 im zweiten Obergeschoss das OMEN Nr. 7 berechnet, wobei sich eine Feldstärke von 3.10 V/m ergab.