9. Grenzwertüberschreitung an OMEN a) Die Beschwerdeführenden rügen in ihrer Beschwerde Grenzwertüberschreitungen an verschiedenen OMEN. So rügen sie eine Überschreitung am OMEN Nr. 2, wobei sie insbesondere geltend machen, es dürfe keine Gebäudedämpfung berücksichtigt werden. Diese Rüge ist mit der Projektänderung vom 7. September 2023 obsolet geworden. Zunächst befindet sich das OMEN Nr. 2 im Standortdatenblatt vom 16. August 2023 zwar immer noch im zweiten Obergeschoss des Gebäudes A.________strasse 149C, aber nicht mehr an der gleichen Stelle.