c) OKA sind alle für Personen zugänglichen Orte, so beispielsweise zugängliche Flachdächer.39 Zum Dach des Gebäudeteils, auf dem die geplante Mobilfunkanlage erstellt werden soll, besteht kein Zugang, womit dieses Dach für Personen nicht zugänglich ist. Daran ändert nichts, dass es zwar theoretisch denkbar ist, dass sich Personen dazu dennoch Zutritt verschaffen. Realistisch ist dies jedoch nicht, zumal dafür ein erheblicher Aufwand betreiben werden müsste (Klettern, Leiter mitbringen,…). Unter diesen Umständen handelt es sich nicht um ein zugängliches Dach, womit sich auf diesem Dach kein OKA befindet.