Die elektrische Feldstärke werde 1.5 m über Boden ermittelt. Das Dach des Treppenhauses sei klar als zugänglich für Menschen zu klassifizieren, zumindest Handwerker würden diesen Ort regelmässig betreten. Gemäss den Beschwerdeführenden hätte demnach eine Prognose für diesen Ort erstellt werden müssen. Aus diesem Grund werde der Antrag gestellt, dass das Standortdatenblatt überarbeitet und ein Amtsbericht oder ein Gutachten erstellt werde zur Frage, welche elektrische Feldstärke am nächsten für den Menschen zugänglichen Ort auftritt. Danach müsse den Einsprechern (und nicht den Beschwerdeführern) die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten werden.