8. Grenzwertüberschreitung am Ort für den kurzfristigen Aufenthalt a) Die Beschwerdeführenden rügen eine Grenzwertüberschreitung am OKA. Gemäss den Beschwerdeführenden soll die strittige Antenne auf dem Flachdach eines das Parkhausdeck überstehenden Gebäudeteils (Treppenhaus) errichtet werden. Das Treppenhaus überrage den Boden des Parkhauses um nur gut 2 m. Es sei auf drei Seiten freistehend. Handwerker, auf Bahngeländen üblicherweise herumlungernde Jugendliche und spielende Kinder könnten die Decke des Treppenhauses ohne Mühe direkt oder über ein daneben parkiertes Auto betreten. Jugendliche könnten das Gerüst für Kletterübungen benutzen.