Das BAFU würde dem Bundesrat eine Anpassung der Grenzwerte in der NISV empfehlen, wenn neue gesicherte Erkenntnisse aus der Forschung oder aufgrund von Alltagserfahrungen dies erforderten. Die für 5G verwendeten Frequenzen liegen im selben Bereich wie die bisher eingesetzten Mobilfunktechnologien oder WLAN. 23 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) 24 Vgl. zum Ganzen BGer 1C_97/2018 vom 3. September 2019 E. 3.1 25 Vgl. zum Ganzen BGE 126 II 399 E. 3 und 4 26 Vgl. BAFU, Elektrosmog: Die Grenzwerte im Überblick (abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Thema