Geht man für die Abschirmung beim 3600 MHz-Frequenzband von gar keiner Dämpfung aus, kann gemäss AUE für die Mauer, hinter der das OMEN Nr. 13 liegt, für die Antennen im Frequenzband 3600 MHz zumindest eine Dämpfung von 3 dB verwendet werden – alleine damit wird der Anlagegrenzwert von 5 V/m mit einem prognostizierten Wert von 4.10 V/m bereits eingehalten. Die Kritik der Beschwerdeführenden an dieser Annahme des AUE hinsichtlich Dämpfungswirkung der Mauer überzeugt nicht. Im Übrigen wäre auch noch zu berücksichtigen, dass nur die Antennen Nrn. 7 bis 9 im Frequenzband 3600 MHz senden. Bei den Antennen Nrn.