d) Die Einwände der Beschwerdeführenden hinsichtlich des Dämpfungsnachweises sind somit zwar insofern begründet, als im Standortdatenblatt auch für das Frequenzband 3600 MHz eine Dämpfung von 15 dB verwendet wurde, obschon eine solche Dämpfung von der Beschwerdegegnerin nicht nachgewiesen wurde und aufgrund der vorhandenen Unterlagen unwahrscheinlich erscheint. Aufgrund einer Extrapolation wahrscheinlich erscheint ein Wert von 10 dB für das 3600 MHz-Frequenzband – rechnet man für die Antennen im Frequenzband 3600 MHz mit diesem Wert, ergibt sich eine Feldstärke von rund 2.5 V/m.