Somit könne für die Antennen im Frequenzband 3600 MHz mindestens eine Dämpfung von 3 dB geltend gemacht werden, womit der prognostizierte Wert 4.10 V/m betrage. Der Anlagegrenzwert sei folglich rechnerisch auch ohne Berücksichtigung der Abschirmung eingehalten, wobei es unwahrscheinlich sei, dass die Abschirmung im Frequenzband 3600 MHz keine Dämpfung bewirke. Aufgrund der fehlenden Daten sei es aber angebracht, auch für das OMEN Nr. 13 eine Abnahmemessung anzuordnen. 11/30 BVD 110/2022/117