In der Beilage zur Stellungnahme vom 8. November 2023 hat die Beschwerdegegnerin einen Nachweis eingereicht, aus dem die Dämpfwirkung des Abschirmgewebes in Abhängigkeit zum Frequenzband hervorgeht. Demnach beträgt die Dämpfwirkung im Frequenzband 700 bis 900 MHz gut 20 dB und im Frequenzband 1400 bis 2600 bzw. 1800 bis 2600 MHz gut 15 dB. Für das Frequenzband 3600 MHz finden sich keine Angaben. Eine Extrapolation des bekannten Dämpfungsverlaufs lässt darauf schliessen, dass die Dämpfwirkung im Frequenzband 3600 MHz rund 10 dB beträgt.