b) Die Projektänderung vom 7. September 2023 beinhaltet unter anderem beim aufgestockten Standortgebäude an verschiedenen Stellen der Gebäudehülle eine NIS-Abschirmung. Gemäss dem Standortdatenblatt vom 16. August 2023 (Revision 1.19) wird diese Abschirmung einzig beim OMEN Nr. 13 berücksichtigt, indem für sämtliche Antennen Nrn. 1 bis 9 eine Gebäudedämpfung von 15 dB kalkuliert wird. Daraus resultiert im Standortdatenblatt für das OMEN Nr. 13 eine elektrische Feldstärke von 2.07 V/m. In der Beilage zur Stellungnahme vom 8. November 2023 hat die Beschwerdegegnerin einen Nachweis eingereicht, aus dem die Dämpfwirkung des Abschirmgewebes in Abhängigkeit zum Frequenzband hervorgeht.