a) Im Zusammenhang mit der Projektänderung vom 7. September 2023 machen die Beschwerdeführenden zudem geltend, die Angaben zur neu vorgesehenen Abschirmung des Direktionsgebäudes seien ungenügend. In ihrer Stellungnahme vom 18. Dezember 2023 haben sie gerügt, aus den Plänen sei nicht ersichtlich, wo die Abschirmung angebracht werden solle, unter oder über der Fassadenverkleidung bzw. der Dachhaut. Je nachdem habe dies auch Auswirkung auf die Ästhetik. Zudem stelle sich die Frage, wie die bestehenden Fenster abgeschirmt würden. Abgesehen davon fehle es für die Abschirmung an der Unterschrift und damit an der Zustimmung der Grundeigentümerin.