Zudem ist beim aufgestockten Standortgebäude an verschiedenen Stellen der Gebäudehülle eine NIS-Abschir- mung vorgesehen. Diese Abschirmung wurde gemäss Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 25. Januar 2024 im Rahmen der Bauarbeiten zur Aufstockung des Direktionsgebäudes bereits installiert. Dabei sei das Abschirmungsnetz unter der Fassadenschalung resp. unter der Begrünung des Flachdachs verlegt worden. Demnach ist die Abschirmung von aussen nicht erkennbar. Auch an der Gestaltung der Mobilfunkanlage ändert sich nichts, insbesondere bleibt die Höhe der Anlage unverändert.