Die Gemeinde Brienz fordert in ihrer Stellungnahme vom 5. Februar 2024 die Einreichung einer Projektänderung für genau diejenigen Punkte, die die Beschwerdegegnerin mit ihrer Projektänderung vom 7. September 2023 bereits berücksichtigt hat. Dabei bestreitet die Gemeinde nicht, dass die geforderte Projektanpassung im Rahmen einer Projektänderung vorgenommen werden kann.