Darüber hinaus seien zahlreiche weitere, bisher unberücksichtigt gebliebene Gebäude im Standortdatenblatt neu berechnet worden. Damit seien die nachbarschaftlichen Interessen stark berührt und die Projektänderung mit neuer Abschirmung des Direktionsgebäudes sei keine unbedeutende Projektänderung. Daher müsse die Beschwerdegegnerin ein neues ordentliches Baugesuch mit Einsprachemöglichkeit für alle betroffenen Personen stellen. In ihrer Stellungnahme vom 15. April 2024 machen die Beschwerdeführenden geltend, ausser am Mastfuss habe sich alles am Projekt geändert.