c) Die Beschwerdegegnerin hat im Baubewilligungsverfahren am 30. November 2020 eine Projektänderung mit angepasstem Standortdatenblatt eingereicht. Mit Ziffer 1 der Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 3. Dezember 2020 wurde unter anderem «von der Projektänderung der Gesuchstellerin vom 30. November 2020 inkl. Beilagen (Standortdatenblatt rev. 1.8 vom 19. November 2020 und Baueingabeplan)» Kenntnis genommen und gegeben. Gemäss Ziffer 4 dieser Verfügung wurde die Verfügung den Verfahrensbeteiligten inklusive der Beschwerdeführerin 1 mit «Beilagen gemäss Ziffer 1» eröffnet.